{"id":103,"date":"2025-04-22T16:43:55","date_gmt":"2025-04-22T16:43:55","guid":{"rendered":"https:\/\/bf-regelungstechnik.de\/?page_id=103"},"modified":"2025-04-22T21:43:31","modified_gmt":"2025-04-22T21:43:31","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bf-regelungstechnik.de\/de_de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n\n\t\t\t\t<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/bf-regelungstechnik.de\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/brunner-fecher-agb.jpg\" alt=\"brunner-fecher-agb\" itemprop=\"image\" height=\"330\" width=\"2400\" title=\"brunner-fecher-agb\" onerror=\"this.style.display='none'\"  \/>\n<h1>\n\t\tAGB\n\t<\/h1>\n\t<h2><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/bf-regelungstechnik.de\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/brunner-fecher-agb-small-300x222.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"222\" \/><\/h2>\n<h2><b>Allgemeine Gesch\u00e4fts- und Verkaufsbedingungen der Firma Brunner &amp; Fecher Regelungstechnik GmbH<\/b><\/h2>\n<h3><b>\u00a7 1 Allgemeines<\/b><\/h3>\n<p>(1) F\u00fcr alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschlie\u00dflich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen; sie gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern im Sinne von \u00a7 310 Abs. 1 i.V.m. \u00a7 14 BGB.<\/p>\n<p>(2) Abweichende Bedingungen des K\u00e4ufers, die der Verk\u00e4ufer nicht ausdr\u00fccklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Verk\u00e4ufer ihnen nicht ausdr\u00fccklich widerspricht.<\/p>\n<p>(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile l\u00e4sst die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Regelungen unber\u00fchrt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche \u00c4nderung des Vertragsinhaltes herbeigef\u00fchrt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbed\u00fcrftiger Sachverhalt nicht ausdr\u00fccklich geregelt ist.<\/p>\n<p>(4) Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Verpflichtungen, einschlie\u00dflich der Zahlungspflicht, ist der Sitz des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n<p>(5) Gerichtsstand ist der f\u00fcr den Firmensitz des Verk\u00e4ufers zust\u00e4ndige Gerichtsort, soweit der K\u00e4ufer Kaufmann ist. Der Verk\u00e4ufer ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches f\u00fcr den Sitz oder eine Niederlassung des K\u00e4ufers zust\u00e4ndig ist.<\/p>\n<h3><b>\u00a7 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss<\/b><\/h3>\n<p>(1) Vertragsangebote des Verk\u00e4ufers sind freibleibend.<\/p>\n<p>(2) F\u00fcr den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschlie\u00dflich die Auftragsbest\u00e4tigung des Verk\u00e4ufers ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>(3) \u00c4nderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart beh\u00e4lt sich der Verk\u00e4ufer auch nach Absendung einer Auftragsbest\u00e4tigung vor, sofern diese \u00c4nderungen weder der Auftragsbest\u00e4tigung noch der Spezifikation des K\u00e4ufers widersprechen. Der K\u00e4ufer wird sich dar\u00fcber hinaus mit dar\u00fcber hinausgehenden \u00c4nderungsvorschl\u00e4gen des Verk\u00e4ufers einverstanden erkl\u00e4ren, soweit diese f\u00fcr den K\u00e4ufer zumutbar sind.<\/p>\n<p>(4) Teillieferungen sind zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>(5) Die dem Angebot oder der Auftragsbest\u00e4tigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Ma\u00df- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Ann\u00e4herungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet werden.<\/p>\n<h3><b>\u00a7 3 Preise und Zahlungsbedingungen<\/b><\/h3>\n<p>(1) Die Preise gelten ab Werk ausschlie\u00dflich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportspesen zuz\u00fcglich des jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuersatzes. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nur zur\u00fcckgenommen, wenn der Verk\u00e4ufer kraft zwingender gesetzlicher Regelung hierzu verpflichtet ist.<\/p>\n<p>(2) Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als 4 Monate, ohne dass eine Lieferverz\u00f6gerung des Verk\u00e4ufers von diesem zu vertreten ist, kann der Verk\u00e4ufer den Preis unter Ber\u00fccksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten, die vom Verk\u00e4ufer zu tragen sind, angemessen erh\u00f6hen. Erh\u00f6ht sich der Kaufpreis um mehr als 40 %, ist der K\u00e4ufer berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>(3) Ber\u00fccksichtigt der Verk\u00e4ufer \u00c4nderungsw\u00fcnsche des K\u00e4ufers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem K\u00e4ufer in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>(4) Bei schuldhafter \u00dcberschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Anspr\u00fcche Zinsen in H\u00f6he von 8 % \u00fcber dem jeweils geltenden Basiszinssatz verlangt.<\/p>\n<h3><b>\u00a7 4 Aufrechnung und Zur\u00fcckhaltung<\/b><\/h3>\n<p>Aufrechnung und Zur\u00fcckhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist.<\/p>\n<h3><b>\u00a7 5 Lieferfrist<\/b><\/h3>\n<p>Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verl\u00e4ngert sich angemessen, wenn der K\u00e4ufer seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verz\u00f6gert oder unterl\u00e4sst. Das Gleiche gilt bei Ma\u00dfnahmen im Rahmen von Arbeitsk\u00e4mpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die au\u00dferhalb des Willens des Verk\u00e4ufers liegen, z. B. Lieferverz\u00f6gerung eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsst\u00f6rungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc. Auch vom K\u00e4ufer veranlasste \u00c4nderungen der gelieferten Waren f\u00fchren zu einer angemessenen Verl\u00e4ngerung der Lieferfrist.<\/p>\n<h3><b>\u00a7 6 Gefahr\u00fcbergang<\/b><\/h3>\n<p>Die Gefahr geht auf den K\u00e4ufer \u00fcber, sobald der Verk\u00e4ufer die Ware dem K\u00e4ufer zur Verf\u00fcgung gestellt hat und dies dem K\u00e4ufer anzeigt.<\/p>\n<h3><b>\u00a7 7 Eigentumsvorbehalt<\/b><\/h3>\n<p>(1) Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis s\u00e4mtliche, auch k\u00fcnftige und bedingte Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung, zwischen K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer erf\u00fcllt sind.<\/p>\n<p>(2) Der K\u00e4ufer ist zur Sicherungs\u00fcbereignung oder Verpf\u00e4ndung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Ver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware im geordneten Gesch\u00e4ftsgang berechtigt. Die hieraus gegen\u00fcber seinen Gesch\u00e4ftspartnern entstehenden Forderungen tritt er hiermit dem Verk\u00e4ufer bereits ab.<\/p>\n<p>(3) Wird die Ware vom K\u00e4ufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der K\u00e4ufer erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verh\u00e4ltnis des Wertes seiner Ware zu dem der vom Verk\u00e4ufer gelieferten Ware entspricht.<\/p>\n<p>(4) \u00dcbersteigt der Wert s\u00e4mtlicher f\u00fcr den Verk\u00e4ufer bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 10 %, so wird der Verk\u00e4ufer auf Verlangen des K\u00e4ufers Sicherheiten nach Wahl des Verk\u00e4ufers freigeben.<\/p>\n<p>(5) Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<h3><b>\u00a7 8 M\u00e4ngelanspr\u00fcche<\/b><\/h3>\n<p>(1) Ist der Kauf f\u00fcr beide Teile ein Handelsgesch\u00e4ft, so hat der K\u00e4ufer die Ware unverz\u00fcglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgem\u00e4\u00dfem Gesch\u00e4ftsgang tunlich ist, zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich Anzeige zu machen. Unterl\u00e4sst der K\u00e4ufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im \u00dcbrigen gelten die \u00a7\u00a7 377 ff. HGB.<\/p>\n<p>(2) Die M\u00e4ngelanspr\u00fcche sind auf Nacherf\u00fcllung beschr\u00e4nkt. Bei Fehlschlagen der Nacherf\u00fcllung hat der K\u00e4ufer das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Verg\u00fctung oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages zu verlangen.<\/p>\n<p>(3) Weitergehende Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers, soweit diese nicht aus einer Garantie\u00fcbernahme resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n<p>(4) Die M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren in einem Jahr seit Lieferung der Kaufsache.<\/p>\n<h3><b>\u00a7 9 Gew\u00e4hrleistung<\/b><\/h3>\n<p>(1) Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr alle verkauften neuen Ger\u00e4te und Anlagen betr\u00e4gt 12 Monate ab dem Tag der Auslieferung.<\/p>\n<p>(2) Kann ein gew\u00e4hrleistungspflichtiger Mangel nicht innerhalb von 6 Wochen beseitigt werden oder lehnt der Verk\u00e4ufer die Nachbesserung ab oder verz\u00f6gert er sie unzumutbar, so kann der Kunde Ersatzlieferung, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachen des Kaufvertrages (Wandlung) verlangen.<\/p>\n<p>(3) Von der Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Besch\u00e4digung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden.<\/p>\n<p>(4) Der Anspruch des Bestellers auf Gew\u00e4hrleistung erlischt bei Eingriffen, Reparaturen oder Reparaturversuchen des K\u00e4ufers oder nicht autorisierter Dritter. Die Abtretung von Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen ist ausgeschlossen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum \u00fcber. F\u00fcr einen erfolgten Austausch oder Reparaturen wird in gleicher Weise gew\u00e4hrleistet. Der Anspruch auf Gew\u00e4hrleistung bei Eingriffen des Kunden oder Dritter erlischt jedoch dann nicht, wenn der Kunde eine entsprechend m\u00f6gliche Behauptung des Verk\u00e4ufers, dass der Eingriff in das Ger\u00e4t den Mangel herbeigef\u00fchrt habe, widerlegt.<\/p>\n<h3><b>\u00a7 10 Haftung<\/b><\/h3>\n<p>Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrl\u00e4ssigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verk\u00e4ufers oder Garantie\u00fcbernahmen.<\/p>\n<h3><b>\u00a7 11 Gerichtsstand<\/b><\/h3>\n<p>(1) Allgemeiner Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Brunner &amp; Fecher Regelungstechnik GmbH.<\/p>\n<p>(2) F\u00fcr die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber die Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG).<\/p>\n<h3><b>\u00a7 12 Verbindlichkeit des Vertrages<\/b><\/h3>\n<p>Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen \u00fcbrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare H\u00e4rte f\u00fcr eine Partei darstellen w\u00fcrde.<\/p>\nBrunner &amp; Fecher Regelungstechnik GmbH<br \/>\nAn den R\u00f6der\u00e4ckern 5<br \/>\n63743 Aschaffenburg\n<p>Aschaffenburg, April 2012<\/p>\n\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB Allgemeine Gesch\u00e4fts- und Verkaufsbedingungen der Firma Brunner &amp; Fecher Regelungstechnik GmbH \u00a7 1 Allgemeines (1) F\u00fcr alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschlie\u00dflich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen; sie gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern im Sinne von \u00a7 310 Abs. 1 i.V.m. \u00a7 14 BGB. 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